Notfall

Ausschließlich für tatsächliche Notfälle

Im Notfall

Zunächst: Verweigern Sie bei Polizei und Untersuchungsrichter (Haftrichter) vor Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt die Aussage. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht (§136 StPO)! und können sofort Kontakt mit Ihrem Anwalt aufnehmen.

Zu den typischen Notfällen gehört die Festnahme. Es droht dann die Untersuchungshaft im Gefängnis. Auch im Falle von Durchsuchungsmaßnahmen, sowohl in Ihren Wohn- als auch Geschäftsräumen, ist die sofortige Beiziehung eines Rechtsanwalts dringend zu empfehlen.

Bitte beachten Sie, dass der Notruf ausschließlich für tatsächliche Notfälle zur Verfügung steht. Das gilt für die Situationen, in denen ein Strafverteidiger wie in den o.g. Fällen sofort tätig werden muss und die Angelegenheit keinen Aufschub bis zum Tag oder zum nächsten Werktag duldet.

Ihre Rechtsanwältin und Strafverteidigerin ist für Sie an Wochenenden, nachts und an Feiertagen etwa bei einer Festnahme, sich anschließender Untersuchungshaft und Durchsuchungsmaßnahmen rund um die Uhr erreichbar! Ihre Anwesenheit gibt Ihnen Sicherheit und sorgt dafür, dass keine taktischen Fehler frühzeitig für Schwierigkeiten bei etwaigen Verfahren sorgen.

Sollten wir nicht nach wenigen Klingelzeichen abheben, sprechen Sie bitte auf die Mailbox. Ein Rückruf erfolgt innerhalb weniger Minuten.

NOTFALLNUMMER