Wir beraten und vertreten Menschen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Diese reichen von präventiver Beratung zur Straftatenvermeidung und Compliance Beratung bis zur Vertretung bei strafrechtlichen Verfahren mit komplexen Sachverhalten – auch in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberaterinnen.
Die Entwicklung des Wirtschaftssektors führt zu zunehmend komplexeren Herausforderungen – nicht nur hinsichtlich ökonomischer Risiken. Es bestehen im Zusammenhang mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten verstärkt Risiken von straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen. Die gesellschaftsrechtlichen Pflichten sind oftmals mit strafrechtlichen Tatbeständen verknüpft. Neben einem etwaigen Strafverfahren droht auch immer ein Haftungsdurchgriff auf die handelnde Person, sodass neben der strafrechtlichen Sanktionierung auch eine zivilrechtliche Haftung in Hinblick auf den eingetretenen Schaden folgen kann.
Auch in diesen Fällen verteidigen wir Sie nicht nur in einem drohenden Ermittlungs- und Strafverfahren, sondern vertreten Sie auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf zivilrechtlicher Ebene.
Wir erstatten Strafanträge für geschädigte Unternehmen und unterstützen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.
Sie haben das Recht auf Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei Ermittlungen und im Verfahren. Dabei ist es dringend notwendig, als Anwälte für den Mandanten frühzeitig einzugreifen, um gut vorbereitet und mit maßgeschneiderter Strategie die Chancen auf einen Erfolg im Wirtschaftsstrafverfahren zu wahren.